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(c) Tobias Sellmaier / pixelio.de

(c) Tobias Sellmaier / pixelio.de

16. Dezember 2015

Bundeskinderschutzgesetz nachschärfen

Anlässlich der Evaluierung des Bundeskinderschutzgesetzes erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und ich:

„Die Erfahrungen mit dem Bundeskinderschutzgesetz führen zu einer gemischten Bilanz. Der Web-Fehler im Gesetz, das Fehlen einer verpflichtenden Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitswesen, macht das Defizit deutlich. In vielen Städten und Kommunen hapert es gerade hier an der zwingend notwendigen Zusammenarbeit. Kinderschutz ist damit immer noch eine Frage von engagierten Akteuren und freiwilligen Netzwerken. Ohne eine verbindliche Kooperation zwischen Jugendamt und den zentralen Akteuren im Gesundheitswesen bleibt das Bundeskinderschutzgesetz auf halber Strecke stecken. Familienministerin Schwesig muss die Evaluationsergebnisse nutzen, den alten Web-Fehler zu beseitigen und eine verbindliche Kooperation von Jugendhilfe und Gesundheitswesen gesetzlich zu verankern. Beim Kinderschutz darf sich Frau Schwesig nicht leisten, auf Zeit zu spielen. Jeder Moment, den wir Kinder besser schützen können, zählt.

Das Konzept der Frühen Hilfen hat sich bewährt. Umso wichtiger ist es, endlich eine Verstetigung der Strukturen durch eine dauerhafte Finanzierung zu schaffen. Finanzminister und Länder müssen hier schnellstmöglich eine tragfähige Lösung finden. Die aufgebauten Netzwerke dürfen nicht aufgrund fehlender Finanzierung auseinanderbrechen. Hierzu gehört vor allem auch die Stärkung der aufsuchenden Angebote der Familienhebammen.

Für einen umfassenden Kinderschutz brauchen Kinder und Jugendliche eigene starke und unabhängige Rechte. Hierzu gehören unabhängige Beteiligungs- und Beschwerdeinstanzen. Auch die Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz gehört endlich auf die Agenda.“

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Presse

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/ fbrantner

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